Neue Anforderungen zur Insektizidbehandlung von Flugzeugen für Ägypten
Vorschriften zur Insektizidbehandlung von Flugzeugen
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Wir wurden über ein Update bezüglich der ägyptischen Anforderungen zur Insektizidbehandlung von Flugzeugen informiert: Direktflüge aus bestimmten spezifischen Ländern* müssen nun eine Insektizidbehandlung vor der Landung in Ägypten durchführen. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldstrafe von 1.000 US-Dollar verhängt, und wiederholte Verstöße können zu einer Erhöhung der Geldstrafen führen.
Obwohl es noch keine offiziellen Richtlinien des ägyptischen Gesundheitsministeriums zu geben scheint, bestätigen lokale Behörden, dass Flugzeuge, die aus diesen Ländern kommen, die Insektizidbehandlung zu Beginn des Sinkflugs (bekannt als „Top-of-Descent“) durchführen müssen und die verwendeten Aerosole bei ihrer Ankunft den Behörden vorlegen müssen, zusammen mit der allgemeinen Erklärung (GENDEC) und einer Passagierliste.
Unser Flugzeug-Insektizid ASD ist das ideale Produkt, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Es entspricht vollständig der „Top-of-Descent“-Prozedur (ehemals von der WHO empfohlen) und kann für die aktuellen Insektizidbehandlungsverfahren für Kabinen und Frachträume „vor dem Abflug“ (Pre-departure) verwendet werden.
Zu beachten: Andere Verfahren sind für Fluggesellschaften aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gesetzlich nicht zulässig.
* Liste der betroffenen Länder
Direktflüge aus diesen Ländern müssen eine Insektizidbehandlung vor der Landung (Top-of-Descent) in Ägypten durchführen:
- Asien: China, Indien, Indonesien, Japan, Oman, Russland, Saudi-Arabien, Türkei, Jemen.
- Afrika: Dschibuti, Eritrea, Südafrika, Tansania, Kamerun, Tschad, Republik Kongo, Äthiopien, Ghana, Kenia, Nigeria, Sudan, Südsudan, Uganda, Burkina Faso.
- Amerika: Vereinigte Staaten.
- Europa: Zypern, Frankreich, Griechenland.